Teilnahmebedingungen für Seminare
Teilnahmebedingungen für Seminare bei GRILANDO OHG in 97783 Weyersfeld
(Stand: 01.10.2025)
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegende Vereinbarung regelt das Rechtsverhältnis im Hinblick auf die Teilnahme
an Grillseminaren zwischen dem Veranstalter GRILANDO Grillakademie, Im Wiesgarten 3, 97783 Karsbach-Weyersfeld und dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin (nachfolgend
Teilnehmer).
- GRILANDO bietet verschiedene Grillseminare an, bei denen der Teilnehmer die
unterschiedlichen Grillmethoden auf Holzkohle-, Gas- und Elektro-Grills in Theorie und Praxis kennenlernt.
Der Teilnehmer lernt hier die Grundlagen des Grillens, von der Vorspeise bis zum Dessert. Eine konkrete Inhaltsbeschreibung des angebotenen Seminars kannst du nach deren Fertigstellung jeweils der
Seminarbeschreibung auf der Webseite entnehmen.
- Grilando bietet ab 2026 neue Grillseminare an. Diese tragen den Namen "Grilando-Grill-Party. Diese neuen Grillkurse haben einen neuartigen Event Charakter. Du wirst in
erster Linie vom Seminarleiter begrillt, jedoch auch wie bisher selbst am Grill tätig seine können. Es besteht allerdings kein Anspruch darauf, selbst am Grill spezielle Tätigkeiten verrichten zu
dürfen.
§ 2 Buchung von GRILANDO Grillseminaren
- GRILANDO bietet die Möglichkeit einer direkten und unverbindlichen Anmeldng zu einem
unserer Grillkurse über die Webseite, erreichbar unter der URL https://www.grilando.com/grill-kurse/.
Die Seminarbuchung stellt hierbei noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags für die Teilnahme am jeweiligen Grillseminar dar.
- Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs
bearbeitet.
- Buchungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Seminar noch Plätze
frei sind.
GRILANDO sendet dem Teilnehmer eine entsprechende Anmeldebestätigung, sowie eine Rechnung zu, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das endgültige Zustandekommen des Seminars vom Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl (siehe § 4 Veranstaltungsvoraussetzungen) abhängt.
Die Anmeldebestätigung stellt zudem die Annahme der Buchung dar, so dass mit Zugang der Rechnung ein rechtsverbindlicher Vertrag für die Teilnahme an dem jeweiligen Grillseminar zustande
kommt.
§ 3 Seminargebühr, Zahlungsmodalitäten
- Die Höhe der Seminargebühr kann je nach Art des Seminars abweichen.
Die Seminargebühr ist dem konkreten Angebot auf der Webseite zu entnehmen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
- Die Seminargebühr beinhaltet keine sonstigen Aufwendungen des Teilnehmers (bspw.
Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung / Verpflegung im Hotel).
- Die Zahlung der Seminargebühr kann variieren und erfolgt wahlweise per Paypal, mittels
Überweisung oder weiteren von GRILANDO akzeptieren Zahlungsarten. GRILANDO behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
- Die
Teilnahme am Grillseminar ist nur nach vorheriger Zahlung der Seminargebühr möglich.Die Seminargebühr ist spätestens
bis 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung zu leisten, ansonsten verfällt der Anspruch auf Teilnahme.Als
Anmeldebescheinigung gilt der Überweisungs- oder Kassenbeleg.Sollte die Zahlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht
erfolgen, behält Grilando sich vor, den Platz an einen anderen Interessenten weiter zu geben.Eine Barzahlung am
Seminartag ist nur mit vorherigen Zustimmung durch Grilando möglich.
- Ein gebuchtes Grillseminar in der GRILANDO Grillakademie kann bis 30 Tage vor Beginn
der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bei einer Stornierung der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn, verfällt das Ticket und der gesamte Betrag wird weder erstattet noch gutgeschrieben. Gutscheine gelten in diesem Fall als
eingelöst.
§ 4 Veranstaltungsvoraussetzungen
- Grillseminare finden grundsätzlich nur statt, wenn
sich mindestens 10 Personen für ein entsprechendes Seminar angemeldet haben.Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet, entscheidet GRILANDO darüber, ob die
Veranstaltung dennoch stattfindet.Mindestteilnehmerzahlen können sich im Übrigen aus der Inhaltsbeschreibung eines konkreten Seminars ergeben.Soweit die Mindestteilnehmerzahl von oben genannter Zahl abweicht, gilt die Angabe innerhalb der Beschreibung des konkreten
Seminars.
- Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstattet GRILANDO bereits gezahlte Seminargebühren
zurück.
- Wird eine laufende Veranstaltung aus von GRILANDO zu vertretenden Gründen
abgebrochen, wird das Entgelt zeitanteilig zurückgezahlt.
- GRILANDO, bzw. der
Inhaber der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort behalten sich das Hausrecht vor.
§ 5 Leistungsänderungen
- Inhaltliche Änderungen im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung und
Abweichungen der Standorte bleiben vorbehalten, erfolgen jedoch nur, soweit sie notwendig sind und den Gesamtzuschnitt und die Erwartung des Teilnehmers des Seminars nicht wesentlich
beeinträchtigen.
- Im Falle einer wesentlichen Änderung eines Seminars ist der Teilnehmer, sofern dieser
nicht bereits zeitlich vollständig am Seminar teilgenommen hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die geleistete Seminargebühr wird, ggfs. anteilsmäßig, zurückerstattet.
§ 6 Haftungsbeschränkung
- Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GRILANDO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GRILANDO nur auf dem
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GRILANDO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Beschreibungen und Bildmaterial zu den angebotenen Seminaren auf den Webseiten, in
Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen stellen keine Zusicherung von GRILANDO gegenüber dem Teilnehmer dar und werden nicht Inhalt des Vertrags.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche
Einschränkungen, Krankheiten und ähnliches. die ihn und auch weitere Teilnehmer des Seminars gefährden oder gefährden könnten, vor Beginn des Kurses anzuzeigen.
- Der Teilnehmer hat kein Recht auf Teilnahme am Grillseminar, wenn ihm bekannt ist,
dass er an einer ansteckenden Krankheit /z.B. Covid-19 genannt Corona) leidet.
§ 7
Widerrufsrecht
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß §
312 b Abs. 3 Nr.6 BGB keine Anwendung finden.
§ 8 Ersatzteilnehmer
-
Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu stellen.Grilando wird den Ersatzteilnehmer nur anerkennen, wenn der vollständige Name des Ersatzteilnehmers spätestens
einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bekannt ist.
§ 9 Verschiebungen & Nichtdurchführen von
Seminaren
- GRILANDO behält sich vor, im Ausnahmefall die Veranstaltung aus organisatorischen
Gründen zu verschieben oder abzusagen.
Dies ist insbesondere der Fall bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, einem kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfall von Seminarleitern, bzw. sonstiger für die Durchführung des Seminars wesentlichen
Personen oder bei höherer Gewalt.
- Soweit eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird die Veranstaltung
spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn abgesagt.
- Im Falle, dass das Seminar aus Gründen verschoben oder abgesagt wird, welche GRILANDO
nicht zu vertreten hat (z.B. wegen einzuhaltender Corona Hygienevorschriften. Log down o.ä.), wird den Teilnehmern eine Gutschrift über die Höhe der Seminargebühr ausgestellt, die sie für ein
späteres Grillseminar einlösen können. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Seminargebühr besteht nicht.
§ 10 Beschreibungen der Seminare & Darstellungen
- Die Beschreibung eines Grillseminars auf der GRILANDO-Webseite ist zum Zeitpunkt ihrer
Einstellung korrekt.
Der Inhalt des durchgeführten Seminars kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen.
- Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Grillseminare dienen lediglich
als Anhaltspunkt für den geplanten Zeitraum der Durchführung der Seminare. Zeitliche Abweichungen hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Seminare sind daher möglich.
Die auf der GRILANDO-Webseite erfolgten Zeitangaben sind daher vor diesem Hintergrund unverbindlich und können variieren.
§ 11 Hinweise zur Datenverarbeitung
- GRILANDO erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses personenbezogene
Daten des Teilnehmers.
GRILANDO beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Ohne Einwilligung des Teilnehmers werden personenbezogene Daten des Teilnehmers nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
ist.
- GRILANDO weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne die Einwilligung des Teilnehmers
personenbezogene Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung genutzt werden.
- Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten bei
GRILAND zu erfragen.
§ 12 Foto- und Filmaufnahmen
- GRILANDO ist berechtigt Foto- oder Filmmaterial auf Events / in den Seminaren/Kursen
aufzunehmen und diese in allen Medien (Printmedien, Webseiten etc.) zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen.
- Der Teilnehmer räumt GRILANDO hierzu die für diesen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte (insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Veröffentlichungsrecht) unentgeltlich ein.
- GRILANDO hat das Recht, die ihr so übertragenen Rechte auch auf Dritte zu
übertragen.
§ 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
- Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der
jeweilige Geschäftssitz von GRILANDO .
- Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Teilnehmer Kaufmann oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Teilnahmebedingungen ins Ausland verlegt oder ist der Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von
GRILANDO.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt.